Rehazentrum Schenefeld

Der Weg zur Ambulanten Rehabilitation

Gerne informieren wir Sie über alle Fragen der Kostenübernahme vorab telefonisch unter 040 830-6007 in unserer Rehaabteilung. Ausführliche Informationen erhalten Sie durch unsere Ärzte in der kostenlosen Rehaberatung. Bitte vereinbaren Sie hierfür telefonisch einen Termin in Schenefeld.

1. Sie hatten einen Arbeitsunfall (BG-Fall)

Nach einer Verletzung oder Operation aufgrund eines Arbeitsunfalls oder eines sonstigen BG-Falles verordnet Ihr behandelnder Unfallarzt (D-Arzt) auf einem speziellen Verordnungsblatt eine EAP (Erweiterte Ambulante Physiotherapie). Kommen Sie mit dieser EAP-Verordnung zu uns, wir beantragen für Sie die Kostenübernahme bei Ihrer Berufsgenossenschaft. Nach Kostenzusage der BG melden wir uns telefonisch bei Ihnen zur Terminvereinbarung

2. Sie sind privat versichert, bei der Polizei oder bei der Bundeswehr

Ihr Arzt verordnet Ihnen für bestimmte Krankheitsbilder eine EAP (Erweiterte Ambulante Physiotherapie). Gerne füllen wir Ihnen einen Kostenübernahmeantrag aus. Hierzu benötigen wir die ärztliche Verordnung, die Sie uns bitte vorab zukommen lassen. Den Kostenübernahmeantrag reichen Sie zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrem Kostenträger ein.

3. Sie wünschen eine Ambulante Rehabilitation als Allgemeines Heilverfahren ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt (AMR/Ganztägige Ambulante Muskuloskeletale Rehabilitation)

Zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt stellen Sie hierfür einen Antrag beim zuständigen Kostenträger.

Bei Rentnern oder Familienversicherten ist häufig die gesetzliche Krankenkasse zuständig. In diesem Falle wird zunächst ein Kurzantrag (Formular 60) von Ihrem Arzt an Ihre Kasse geleitet. Nach Prüfung erhält anschließend Ihr Arzt von der Krankenkasse das 4-seitige Verordnungsformular 61. Umfassend ausgefüllt wird das Formular 61 von Ihrem Arzt bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Sollten sich seitens Ihres Arztes Fragen ergeben, stehen unsere Rehaärzte gerne unterstützend und beratend zur Verfügung.