Ambulante Rehabilitation
Voraussetzungen und Indikationen
Voraussetzung für die Ambulante Rehabilitation bei muskuloskeletalen Erkrankungen ist das Vorliegen mindestens einer der nachfolgenden Krankheiten.
1. Entzündungs- und stoffwechselbedingte muskuloskeletale Krankheiten
- Rheumatische Gelenk- und Wirbelsäulenkranheiten (z.B. chronische Polyarthritis, Spondarthritiden)
- Kollagenosen
- Systemische Vaskulitiden
- Kristallablagerungskrankheiten
- Knochenstoffwechselkrankheiten
- Infektbedingte rheumatische Krankheiten
- Weichteilrheumatische Krankheiten
- Zustand nach Operationen wg. entzündungs- oder stoffwechselbedingter muskuloskeletaler Krankheiten
2. Degenerative muskuloskeletale Krankheiten
- Arthrose der peripheren Gelenke
- Bandscheibenbedingte Erkrankungen und andere degenerative Erkrankungen der peripheren Gelenke und der Wirbelsäule (z. B. Periathropathien, Diskopathien, Sponylarthrosen)
- Zustand nach Operation wg. degenerativen muskuloskeletaler Krankheiten.
3. Angeborene oder erworbene Krankheiten und Fehlbildung, Fehlstatistik oder Dysfunktion der Bewegungsorgane
- Frakturen im Bereich von Extremitäten, Wirbelsäule und Becken
- Gelenkluxation
- Sehnen- und Bandrupturen
- Muskelverletzungen
- Posttraumatische Nervenläsionen
- Gliedmaßenverlust
- Zustand nach Operation verletzer Bewegungsorgane
Indikationen
Indikationen für die Anschlussheilbehandlung / Anschlussrehabilitation:
- Indikation: WS-Syndrom einschl. Banscheibenvorfall mit radikulärer Symptomatik; Voraussetzung: abklingende Akutsymptomatik bei chronischen bzw. chronisch-rezidivierendem Krankheitsbild mit sensomotorischen Ausfallerscheinungen und/oder fixierter Fehlhaltung
- Indikation: Zustand nach Bandscheibenoperation; Voraussetzung: Muskuläre Dysbalancen, postoperative persistierende Schmerzen und / oder sensomotorische Ausfallerscheinungen
- Indikation: Zustand nach endoprothetischer Versorgung des Hüftgelenks; Voraussetzung: Postoperativ nachweisbare besserungsfähige Funktionseinschränkung
- Indikation: Zustand nach offen operierter komplexer Instabilität des Kapsel-Band-Apparates des Kniegelenks;
- Indikation: Zustand nach endoprothetischer Versorgung des Kniegelenks; Voraussetzung: Postoperativ nachweisbare besserungsfähige Funktionseinschränkung
- Indikation: Zustand nach endoprothetischer Versorgung des Kniegelenks;
- Indikation: Zustand nach operativer Versorgung von Rotatorenmanschettenruptur, habitueller Schulterluxation, chronischer Schultersteife
- Indikation: Zustand nach konservativ oder operativ versorgten Frankturen der großen Röhrenknochen mit Gelenkbeteiligung; Voraussetzung: Nur bei erheblichen Funktionseinschränkungen und Übungsstabilität