Ambulante Rehabilitation
Voraussetzungen und Indikationen
Voraussetzung für die Ambulante Rehabilitation bei muskuloskeletalen Erkrankungen ist das Vorliegen mindestens einer der nachfolgenden Krankheiten:
Degenerative muskuloskelettale Krankheiten
- Arthrose der peripheren Gelenke (M15-25)
- Bandscheibenbedingte Erkrankungen und andere degenerative Erkrankungen der
Wirbelsäule (M40-43, M47-48, M50-54)
- Zustand nach Operation wegen degenerativer muskuloskelettaler Erkrankungen (Z96, Z98, T84)
Angeborene oder erworbene Krankheiten durch Fehlbildung, Fehlstatik oder Dysfunktion der Bewegungsorgane
- Muskel-, Sehnen- und Weichteilerkrankungen (M60- 77)
- Knochenerkrankungen inkl. Knochenstoffwechselkrankheiten (M80-94)
- Zustand nach Operation in Bezug auf die Grunderkrankung (Z96, Z98, T84)
Folgen von Verletzungen der Bewegungsorgane (S00-99, T00-07)
- Frakturen im Bereich von Extremitäten, Wirbelsäule und Becken
- Gelenkluxation
- Sehnen- und Bandrupturen
- Muskelverletzungen
- Posttraumatische Nervenläsion
- Gliedmaßenverlust
- Zustand nach Operation verletzter Bewegungsorgane