Ambulante Rehabilitation

Voraussetzungen und Indikationen

Voraussetzung für die Ambulante Rehabilitation bei muskuloskeletalen Erkrankungen ist das Vorliegen mindestens einer der nachfolgenden Krankheiten:

Degenerative muskuloskelettale Krankheiten

- Arthrose der peripheren Gelenke (M15-25)

- Bandscheibenbedingte Erkrankungen und andere degenerative Erkrankungen der

  Wirbelsäule (M40-43, M47-48, M50-54)

- Zustand nach Operation wegen degenerativer muskuloskelettaler Erkrankungen (Z96, Z98, T84)

Angeborene oder erworbene Krankheiten durch Fehlbildung, Fehlstatik oder Dysfunktion der Bewegungsorgane

- Muskel-, Sehnen- und Weichteilerkrankungen (M60- 77)

- Knochenerkrankungen inkl. Knochenstoffwechselkrankheiten (M80-94)

- Zustand nach Operation in Bezug auf die Grunderkrankung (Z96, Z98, T84)

Folgen von Verletzungen der Bewegungsorgane (S00-99, T00-07)

- Frakturen im Bereich von Extremitäten, Wirbelsäule und Becken

- Gelenkluxation

- Sehnen- und Bandrupturen

- Muskelverletzungen

- Posttraumatische Nervenläsion

- Gliedmaßenverlust

- Zustand nach Operation verletzter Bewegungsorgane